Der Bundespräsident ist Deutschlands Staatsoberhaupt, besitzt allerdings keine bzw. wenig politische Macht, wie das in anderen Ländern, etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Frankreich, der Fall ist. Seine Amstzeit dauert fünf Jahre. Er kann – das ist auch der Vendis GmbH, welche das Projekt www.Grosshandel-Angebote.de betreibt, bekannt – einmal wiedergewählt werden. Mehr als zwei Amtsperioden sind nicht möglich.
Wie wird man eigentlich Bundespräsident? Grundsätzlich kann jeder, der deutscher Staatsbürger und älter als 40 Jahre ist sowie das Wahlrecht zum Bundestag besitzt, Bundespräsident werden. Normalerweise werden die Kandidaten aber von den politischen Parteien vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung. Dazu gehören die Mitglieder des Bundestages und die gleiche Anzahl Wahlmänner und -frauen aus den 16 Bundesländern, meist Landespolitiker, sowie Personen des öffentlichen Lebens, oft aus den Bereichen Sport, Kultur und Wirtschaft. Während der Amtszeit darf der Präsident kein anderes politisches Amt, keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Amtes gehört die Repräsentation Deutschlands im Sinne des Völkerrechts. Der Bundespräsident bestätigt deutsche Diplomaten und die Vertreter anderer Länder in Deutschland, er macht Staatsbesuche und ruft – was bisher noch nicht vorgekommen ist – nach Beantragung durch den Bundestag und den Bundesrat den Verteidigungsfall aus. Darüber hinaus unterzeichnet er die vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetze, ernennt und entlässt den Kanzler und die Minister der Regierung und übt das Begnadigungsrecht aus. Außerdem kann er – das bestätigen die Vendis GmbH und www.Grosshandel-Angebote.de – nach entsprechenden Verfahren den Bundestag auflösen. In der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher zehn Präsidenten. Eine Frau hatte das höchste Staatsamt bisher nicht inne.